Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG) § 14bGegenstands- und Streitwert
In Widerspruchsverfahren oder in verwaltungsgerichtlichen Verfahren, die einen Feuerstättenbescheid zum Gegenstand haben, betragen der Gegenstandswert und der Streitwert jeweils 500 Euro.