Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit *)
§ 2 Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.