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Verordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen, die Häfen der Deutschen Marine und der Bundespolizei der Bundesrepublik Deutschland an Seeschifffahrtsstraßen

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  Eingangsformel
Teil 1
 Schutz- und Sicherheitshäfen
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Geltungsbereich
  § 2 Verantwortung der Fahrzeugführer
  § 3 Anweisungen und Anordnungen
  § 4 Betreten der Fahrzeuge durch Personen in dienstlichem Auftrag
  § 5 Verhalten im Hafengebiet
Abschnitt 2
 Einlaufen, An- und Abmeldepflicht
  § 6 Erlaubnis zum Einlaufen
  § 7 An- und Abmeldung der Fahrzeuge
  § 8 Loswerfen bei Gefahr im Verzuge
Abschnitt 3
 Benutzung der Liegeplätze
  § 9 Anweisung der Liegeplätze
  § 10 Ankern
  § 11 Auflegen von Fahrzeugen
  § 12 Festmachen von Fahrzeugen
  § 13 Maschinenprobe
  § 14 Vorsichtsmaßnahmen auf Fahrzeugen
  § 15 Reinhaltung des Hafens
  § 16 Verkehrsstörende Einrichtungen
  § 17 Landgänge
Abschnitt 4
 Benutzung von Hafenanlage
  § 18 Laden und Löschen
  § 19 Benutzung von Anlegebrücken
  § 20 Verhalten von Landfahrzeugen im Hafen
  § 21 Benutzung der Rettungsgeräte
Abschnitt 5
 Schiffsverkehr im Hafen
  § 22 Bemannung und Bewachung der Fahrzeuge
Abschnitt 6
 Sicherheitsvorschriften
  § 23 Sicherheitsvorschriften
  § 24 Sondervorschriften für Fahrzeuge mit feuergefährlicher Ladung
  § 25 Übernahme flüssiger Treibstoffe
Abschnitt 7
 Besondere Vorschriften für die einzelnen Häfen
  § 26 (weggefallen)
  § 27 (weggefallen)
  § 28 (weggefallen)
  § 29 (weggefallen)
  § 30 (weggefallen)
Teil 2
 Häfen der Deutschen Marine und der Bundespolizei
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 31 Geltungsbereich
Abschnitt 2
 Vorschriften für einzelne Häfen
  § 32 Häfen Eckernförde, Kiel, Flensburg-Mürwik, Neustadt, Warnemünde, Parow, Bremerhaven
Abschnitt 3
 Besondere Vorschriften für den Hafen Wilhelmshaven
  § 33 Allgemeines
  § 34 Benutzungsbestimmungen für den Neuen Vorhafen
  § 35 Benutzerbestimmungen für die Seeschleuse
  § 36 Signale
  § 37 Verbote im Hafenbereich
Teil 3
 Schlussvorschriften
  § 38 Gültigkeit anderer Vorschriften
  § 39 Ausnahmen für den öffentlichen Dienst
  § 40 Ausnahmen für die „Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“
  § 41 Ausnahmen in besonderen Fällen
  § 42 Ordnungswidrigkeiten
  § 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten