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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung in der Seeschifffahrt (See-Berufsausbildungsverordnung - See-BAV)
§ 2
Berufsbezeichnung, staatliche Anerkennung
Der Ausbildungsberuf in der Seeschifffahrt „Schiffsmechaniker“ oder „Schiffsmechanikerin“ ist staatlich anerkannt.
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