Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates
- 1.
die näheren Anforderungen an die Wohn- und Aufenthaltsräume, sanitären Anlagen, Wascheinrichtungen und Küchenräume sowie Freizeiteinrichtungen an Bord der Schiffe, einschließlich der zugehörigen Einrichtungen und Versorgungsanlagen, und deren Einsatzbereitschaft zu bestimmen,
- 2.
die näheren Anforderungen an die medizinischen Räumlichkeiten an Bord der Schiffe und deren Einsatzbereitschaft, jeweils auch zur Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Behandlung und Versorgung, zu bestimmen.
Rechtsverordnungen nach Satz 1 bedürfen des Einvernehmens
- 1.
des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, soweit die Seefischerei betroffen ist,
- 2.
des Bundesministeriums für Gesundheit im Falle des Satzes 1 Nummer 1.