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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Regelung der Seefischerei und zur Durchführung des Fischereirechts der Europäischen Union (Seefischereigesetz - SeeFischG)
§ 22a
Übergangs- und Anwendungsbestimmungen
§ 14b ist ab dem 1. Juli 2018 anzuwenden.
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