Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über das Verfahren bei der Errichtung und Verteilung eines Fonds zur Beschränkung der Haftung in der See- und Binnenschiffahrt (Schiffahrtsrechtliche Verteilungsordnung - SVertO)
§ 28 Weitere Verteilung

Sobald nach einer ersten Verteilung ein weiterer hinreichender Betrag der Haftungssumme verfügbar wird, soll eine weitere Verteilung erfolgen.