Die Verkehrszentralen sind im Rahmen der entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Reviers eingerichteten maritimen Verkehrssicherung für folgende Maßnahmen zuständig:
- 1.
Verkehrsinformationen,
- 2.
Verkehrsunterstützungen,
- 3.
Verkehrsregelungen und
- 4.
Verkehrslenkung auf dem Nord-Ostsee-Kanal.