Die Verkehrszentralen sind im Rahmen der entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Reviers eingerichteten maritimen Verkehrssicherung für folgende Maßnahmen zuständig: 
- 1.
 Verkehrsinformationen,
- 2.
 Verkehrsunterstützungen,
- 3.
 Verkehrsregelungen und
- 4.
 Verkehrslenkung auf dem Nord-Ostsee-Kanal.