Verordnung über die Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen der Besatzungsmitglieder an Bord von Kauffahrteischiffen (See-Unterkunftsverordnung - SeeUnterkunftsV) § 31Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. November 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die See-Unterkunftsverordnung vom 25. Juli 2013 (BAnz AT 30.07.2013 V1) außer Kraft.