Verordnung über die unentgeltliche Beförderung von Soldatinnen und Soldaten in öffentlichen Eisenbahnen bei Privatfahrten (Soldaten-Eisenbahnfreifahrscheinverordnung - SEFFV) § 3Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.