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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Servicefahrer/zur Servicefahrerin
§ 4 Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1.
Der Ausbildungsbetrieb:
1.1
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
1.2
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4
Umweltschutz;
2.
Arbeitsorganisation:
2.1
Arbeitsplanung,
2.2
Informations- und Kommunikationstechniken;
3.
Serviceleistungen:
3.1
Leistungsangebot,
3.2
Leistungserbringung,
3.3
Qualitätssicherung;
4.
Vertrieb von Dienstleistungen:
4.1
Beratung und Verkauf,
4.2
Kundenorientierte Kommunikation,
4.3
Verkaufsförderung;
5.
Umgang mit Arbeitsmitteln und Fahrzeugen;
6.
Durchführung der Beförderung:
6.1
Tourenplanung,
6.2
Be- und Entladen von Fahrzeugen,
6.3
Transport;
7.
Tourenabschluss:
7.1
Nachbereitung,
7.2
Zahlungsvorgänge.