(Fundstelle: BGBl. I 2005, 893 - 894)
1. Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt ein bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a und b,
- 1.2
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
Umweltschutz,
- 3.1
Leistungsangebot, Lernziele a bis c,
- 4.1
Beratung und Verkauf, Lernziele a bis c,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
Arbeitsplanung, Lernziele a und b,
- 2.2
Informations- und Kommunikationstechniken,
- 3.2
Leistungserbringung, Lernziele a bis c und h,
- 4.2
Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a und b,
- 6.1
Tourenplanung
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.3
Qualitätssicherung, Lernziele a und b,
- 5.
Umgang mit Arbeitsmitteln und Fahrzeugen, Lernziele a und b,
- 6.2
Be- und Entladen von Fahrzeugen
zu vermitteln.
2. Ausbildungsjahr(1) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
Arbeitsplanung, Lernziel c,
- 3.1
Leistungsangebot, Lernziel d,
- 3.2
Leistungserbringung, Lernziele d bis f,
- 4.1
Beratung und Verkauf, Lernziele d und e,
- 4.2
Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele c bis e,
- 4.3
Verkaufsförderung
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 3.2
Leistungserbringung, Lernziel h,
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele c bis e,
- 3.2
Leistungserbringung, Lernziel g,
- 3.3
Qualitätssicherung, Lernziel c,
- 7.1
Nachbereitung,
- 7.2
Zahlungsvorgänge
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.
Umgang mit Arbeitsmitteln und Fahrzeugen, Lernziele c bis e,
- 6.3
Transport
zu vermitteln.