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Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über befristete Maßnahmen in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

SEuSCEVVorschlG

Ausfertigungsdatum: 15.05.2020

Vollzitat:

"Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über befristete Maßnahmen in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE) vom 15. Mai 2020 (BGBl. I S. 948)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 20.5.2020 +++)

Das G wurde als Artikel 1a des G v. 15.5.2020 I 948 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 2 dieses G am 20.5.2020 in Kraft getreten.
Der deutsche Vertreter im Rat darf dem Vorschlag vom 29. April 2020 für eine Verordnung des Rates über befristete Maßnahmen in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE) zustimmen. Dies gilt auch für eine sprachbereinigte Fassung. Der Vorschlag wird nachstehend veröffentlicht.