Berufsrückkehrende sind Frauen und Männer, die
- 1.
ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Personen unterbrochen haben und
- 2.
in angemessener Zeit danach in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen.