Die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfassen
- 1.
ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,
- 2.
Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil-, Hilfsmitteln und digitalen Gesundheitsanwendungen,
- 3.
Entbindung,
- 4.
häusliche Pflege,
- 5.
Haushaltshilfe,
- 6.
Mutterschaftsgeld.
Anspruch auf Leistungen nach Satz 1 hat bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt.