Verordnung über die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen eines Sicherungsfonds für die Krankenversicherung an die Medicator AG § 1
Der Medicator AG werden die Aufgaben und Befugnisse eines Sicherungsfonds für die in § 124 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes genannten Krankenversicherungsunternehmen übertragen.