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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Finanzierung des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer (SichLVFinV)
§ 6 Befreiung von der Beitragspflicht

Die Protektor Lebensversicherungs-AG, Berlin, ist von der Pflicht zur Zahlung von Jahres- und Sonderbeiträgen gemäß den §§ 3 und 5 befreit. Die versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen der Protektor Lebensversicherungs-AG bleiben bei der Berechnung der Beiträge der übrigen Mitglieder außer Ansatz.