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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Silberschmied/zur Silberschmiedin (Silberschmied-Ausbildungsverordnung)
§ 2
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Silberschmied/Silberschmiedin wird staatlich anerkannt.
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