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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten
§ 1 Dienstgradbezeichnungen

Soweit in dieser Anordnung Dienstgradbezeichnungen des Heeres und der Luftwaffe verwendet werden, gelten die jeweiligen Regelungen auch für die entsprechenden Dienstgrade der Marine und des Sanitätsdienstes.