Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten § 1Dienstgradbezeichnungen
Soweit in dieser Anordnung Dienstgradbezeichnungen des Heeres und der Luftwaffe verwendet werden, gelten die jeweiligen Regelungen auch für die entsprechenden Dienstgrade der Marine und des Sanitätsdienstes.