Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung 
- 1.
 die Einzelheiten des Verfahrens vor dem Bundessortenamt einschließlich der Auswahl der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale, der Festsetzung des Prüfungsumfangs und der Nachprüfung des Fortbestehens der geschützten Sorten zu regeln,
- 2.
 das Blatt für Bekanntmachungen des Bundessortenamtes zu bestimmen.