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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über Soziale Sicherheit
Art 1 

Folgenden in Berlin am 3. Dezember 2009 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:
1.
dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über Soziale Sicherheit,
2.
der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über Soziale Sicherheit.
Das Abkommen und die Durchführungsvereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.