Folgenden in Prag am 27. Juli 2001 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:
- 1.
dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Soziale Sicherheit,
- 2.
der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 27. Juli 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Soziale Sicherheit.
Das Abkommen und die Durchführungsvereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.