Folgenden in Tokio am 20. April 1998 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:
- 1.
dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan über Soziale Sicherheit,
- 2.
der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 20. April 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan über Soziale Sicherheit.
Das Abkommen und die Durchführungsvereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.