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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Abkommen vom 10. März 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea über Soziale Sicherheit
Art 1 

Dem in Berlin am 10. März 2000 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea über Soziale Sicherheit wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.