Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit Art 1
Dem am 8. Dezember 1990 in Warschau unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.