Folgenden in Berlin am 12. September 2002 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt: 
- 1.
- dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Slowakischen Republik über Soziale Sicherheit, 
- 2.
- der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 12. September 2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Slowakischen Republik über Soziale Sicherheit. 
Das Abkommen und die Durchführungsvereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.