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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufs Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin *)
§ 10 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

Die bei Außerkrafttreten dieser Verordnung bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse können nach den Vorschriften dieser Verordnung zu Ende geführt werden.