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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
§ 29 Inkrafttreten

§ 4 Absatz 2 Nummer 2 zweiter Halbsatz tritt am 1. Januar 2029 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft.