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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung - StBAPO)
Anlage 7 (zu § 42 Absatz 6 und § 43 Absatz 1)
Beurteilungsblatt für die Laufbahnprüfung für den mittleren Steuerverwaltungsdienst

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1939 - 1940)
   
Vor- und Familienname geboren am
   
Dienst- oder Amtsbezeichnung Finanzamt
 
        
  NotenpunktzahlDurchschnitts-
notenpunktzahl
Durchschnitts-
notenpunktzahl
x Multiplikator
 
 I.Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung (§ 35 StBAPO, Anlage 5)    
 II.Beurteilung in der fachtheoretischen Ausbildung (§ 33 Abs. 1 StBAPO, Anlage 4)    
 III.Ergebnis der schriftlichen Laufbahnprüfung (§ 40 StBAPO)    
  Prüfungsfach    
  Allgemeines Abgabenrecht    
  Steuern vom Einkommen und Ertrag    
  Umsatzsteuer    
  Buchführung und Bilanzwesen    
  Steuererhebung oder Staats- und Verwaltungskunde oder eine Kombination aus beiden Fächern    
  Summe der Notenpunktzahlen    
  Durchschnittsnotenpunktzahl
(§ 12 Abs. 3 StBAPO)
    
  Datenverarbeitung in der Steuerverwaltung ist i. V. m. geprüft worden.    
 IV.Zulassungsnotenpunktzahl für die mündliche Laufbahnprüfung (§ 41 Abs. 2 StBAPO)    
  Notenpunktzahl der Beurteilung in der beruflichen Ausbildung (I.)x 6    
  Durchschnittsnotenpunktzahl der Beurteilung in der fachtheoretischen Ausbildung (II.)x 6    
  Durchschnittsnotenpunktzahl in der schriftlichen Laufbahnprüfung (III.)x 20    
  Summe = Zulassungsnotenpunktzahl     
        
        
  NotenpunktzahlDurchschnitts-
notenpunktzahl
Durchschnitts-
notenpunktzahl
x Multiplikator
 
 V.Ergebnis der mündlichen Laufbahnprüfung (§ 42 Abs. 1 und 6 StBAPO)    
  Prüfungsfach    
       
       
       
       
  Summe der Notenpunktzahlen    
  Durchschnittsnotenpunktzahl    
 VI.Ergebnis der Laufbahnprüfung
(§ 43 Abs. 3 StBAPO)
    
  Notenpunktzahl der Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung (I.)x 6    
  Durchschnittsnotenpunktzahl der Beurteilung in der fachtheoretischen Ausbildung (II.)x 6    
  Durchschnittsnotenpunktzahl in der schriftlichen Laufbahnprüfung (III.)x 20    
  Durchschnittsnotenpunktzahl in der mündlichen Laufbahnprüfung (V.)x 8    
  Summe = Endnotenpunktzahl     
        
 Prüfungsgesamtnote
(§ 12 Abs. 4 StBAPO, § 43 Abs. 4 StBAPO)
    
        
   
 Ort, Datum 
   
 Die/Der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses
 
   
 Unterschrift