(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1942)
Der Prüfungsausschuss | | | |
|
bei | |
|
Herrn/Frau |
|
Dienst- oder Amtsbezeichnung, Vor- und Familienname |
|
über die Amtsleitung des Finanzamtes |
|
| | | | |
Laufbahnprüfung für den mittleren Steuerverwaltungsdienst
Im mündlichen Teil der Laufbahnprüfung haben Sie eine Durchschnittsnotenpunktzahl von nur ________ erreicht und nicht wie gefordert von mindestens 5 (§ 42 Absatz 7 StBAPO). Sie haben den mündlichen Teil der Laufbahnprüfung und somit insgesamt die Laufbahnprüfung für den mittleren Steuerverwaltungsdienst nicht bestanden (§ 43 Absatz 3 StBAPO). Dies ist Ihnen bereits im Anschluss an die Beratung des Prüfungsausschusses, der Ihre Leistungen im mündlichen Teil der Laufbahnprüfung bewertet hat, bekannt gegeben worden.
Nach § 3 Absatz 2 Satz 5 des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes können Sie die Laufbahnprüfung für den mittleren Steuerverwaltungsdienst einmal wiederholen/dürfen Sie die Laufbahnprüfung für den mittleren Steuerverwaltungsdienst nicht mehr wiederholen. |
| | |
| Ort, Datum | |
| | |
| Die/Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses | |
| | |
| Unterschrift | |
[Hinweis: An dieser Stelle ist eine den landesrechtlichen Bestimmungen entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung anzufügen.]