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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
§ 16
Gebühren für die Anerkennung
Für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein hat der Verein eine Gebühr von dreihundert Euro an die Aufsichtsbehörde zu zahlen.
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