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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer (Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung - StBPPV)
§ 3 Registrierung bei der Steuerberaterplattform und Erstanmeldung am besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach

(1) Die Registrierung bei der Steuerberaterplattform und die Erstanmeldung am besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach nach § 15 erfolgen in einem einheitlichen Vorgang.
(2) Für die Registrierung bei der Steuerberaterplattform ist eine Identifizierung und Authentisierung erforderlich.