Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr vom 27. Januar 2022 Art 5Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieser Erlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr vom 9. November 2010 (BAnz. S. 3910) außer Kraft.