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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (StiftPKG)
§ 5
Organe der Stiftung
Organe der Stiftung sind
1.
der Stiftungsrat,
2.
der Vorstand,
3.
der Präsident oder die Präsidentin.
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