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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKoVet-Verordnung - StIKoVetV)
§ 15
Tätigkeitsbericht
Die Kommission erstellt alle drei Jahre einen Tätigkeitsbericht, der vom Bundesministerium veröffentlicht wird.
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