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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zur Mitteilung der Stimmrechte aus Aktien und anderen Instrumenten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (Stimmrechtsmitteilungsverordnung - StimmRMV)
§ 8
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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