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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 82
Form der Erstattung eines Gutachtens im Vorverfahren
Im Vorverfahren hängt es von der Anordnung des Richters ab, ob die Sachverständigen ihr Gutachten schriftlich oder mündlich zu erstatten haben.
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