(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und ist in dieser Reihenfolge durchzuführen.
(2) Der schriftliche Teil der Prüfung umfaßt je eine Arbeit aus den Fächern
- 1.
Technik der Betriebsanlagen,
- 2.
Technik der Fahrzeuge,
- 3.
Straßenbahnbetrieb.
(3) An die Stelle der beiden schriftlichen Arbeiten nach Absatz 2 Nr. 1 und 2 kann eine fachübergreifende Arbeit über die Technik der Betriebsanlagen und Fahrzeuge treten.
(4) Der mündliche Teil der Prüfung umfaßt die Fächer nach Absatz 2 sowie das Fach Verwaltung und Recht.
(5) Das Fach Technik der Betriebsanlagen erstreckt sich insbesondere auf Fragen über
- 1.
Trassierungsgrundsätze,
- 2.
Lastannahmen und Standsicherheit von Bahnbauwerken und Bahnkörpern,
- 3.
Einrichtung und Sicherung von Baustellen,
- 4.
Brandschutz,
- 5.
Gestaltung und Ausrüstung der Haltestellen,
- 6.
Trag- und Spurführungstechniken,
- 7.
Zugsicherungs- und Nachrichtentechnik,
- 8.
Energieversorgung,
- 9.
Instandhaltung von Betriebsanlagen.
(6) Das Fach Technik der Fahrzeuge erstreckt sich insbesondere auf Fragen über
- 1.
Fahrzeugarten und Betriebsweisen,
- 2.
Lastannahmen und Gestaltung der Fahrzeugkörper,
- 3.
Laufwerke und Spurführung,
- 4.
Antrieb und Bremsen,
- 5.
Fahrzeugsteuerung,
- 6.
Sicherungseinrichtungen,
- 7.
Brandschutz,
- 8.
Fahrzeugausrüstung,
- 9.
Instandhaltung von Fahrzeugen.
(7) Das Fach Straßenbahnbetrieb erstreckt sich insbesondere auf Fragen über
- 1.
Grundsätze des Fahrbetriebes,
- 2.
Streckenleistungsfähigkeit, Zugabstände, zulässige Geschwindigkeiten,
- 3.
Netzentwicklung und Fahrzeitermittlung,
- 4.
Fahrplanarten und Fahrplangestaltung,
- 5.
Ausbildung, Prüfung und Überwachung der Betriebsbediensteten,
- 6.
Einsatz der Betriebsbediensteten sowie Dienstplangestaltung,
- 7.
Verhalten bei Unfällen und Betriebsstörungen,
- 8.
Fahrgastbedienung,
- 9.
Unfallverhütung,
- 10.
Grundzüge der Betriebswirtschaft.
(8) Das Fach Verwaltung und Recht erstreckt sich insbesondere auf tätigkeitsbezogene Fragen über
- 1.
Personenbeförderungsrecht,
- 2.
Verwaltungsrecht,
- 3.
Straßenverkehrsrecht, Verkehrswegerecht und Immissionsschutz,
- 4.
Arbeits- und Arbeitsschutzrecht,
- 5.
Versicherungs- und Haftpflichtrecht,
- 6.
strafrechtliche Vorschriften und Ordnungswidrigkeiten.