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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
Inhaltsübersicht 

Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§   1Anwendungs- und Geltungsbereich
§   2Exposition; Expositionssituationen; Expositionskategorien
§   3Begriff der radioaktiven Stoffe
§   4Tätigkeiten, Tätigkeitsarten
§   5Sonstige Begriffsbestimmungen
Teil 2
Strahlenschutz bei
geplanten Expositionssituationen
Kapitel 1
Strahlenschutzgrundsätze
§   6Rechtfertigung von Tätigkeitsarten; Verordnungsermächtigung
§   7Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung einer Tätigkeitsart; Verordnungsermächtigung
§   8Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung
§   9Dosisbegrenzung
Kapitel 2
Vorabkontrolle bei
radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung
Abschnitt 1
Errichtung von Anlagen
zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§  10Genehmigungsbedürftige Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§  11Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung; Aussetzung des Genehmigungsverfahrens
Abschnitt 2
Betrieb von
Anlagen zur Erzeugung
ionisierender Strahlung; Umgang
mit radioaktiven Stoffen; Betrieb von
Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
§  12Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten
§  13Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung; Aussetzung des Genehmigungsverfahrens
§  14Besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen
§  15Besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Tier in der Tierheilkunde
§  16Erforderliche Unterlagen
§  17Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§  18Prüfung des angezeigten Betriebs einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§  19Genehmigungs- und anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen
§  20Prüfung des angezeigten Betriebs einer Röntgeneinrichtung
§  21Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs
§  22Anzeigebedürftige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
§  23Verhältnis zur Verordnung (EU) 2017/745
§  24Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 3
Beschäftigung in fremden
Anlagen oder Einrichtungen oder im
Zusammenhang mit dem Betrieb fremder
Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler
§  25Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
§  26Anzeigebedürftige Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler
Abschnitt 4
Beförderung radioaktiver
Stoffe; grenzüberschreitende Verbringung
§  27Genehmigungsbedürftige Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe
§  28Genehmigungsfreie Beförderung
§  29Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
§  30Verordnungsermächtigung für die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe
Abschnitt 5
Medizinische Forschung
§  31Genehmigungsbedürftige Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
§  32Anzeigebedürftige Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
§  33Prüfung der Anzeige durch die zuständige Behörde
§  34Untersagung der angezeigten Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
§  35Deckungsvorsorge bei der anzeigebedürftigen Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
§  36Ethikkommission
§  37Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6
Schutz des Verbrauchers
bei Zusatz radioaktiver Stoffe und
Aktivierung; bauartzugelassene Vorrichtungen
Unterabschnitt 1
Rechtfertigung
§  38Rechtfertigung von Tätigkeitsarten mit Konsumgütern oder bauartzugelassenen Vorrichtungen; Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 2
Schutz des Verbrauchers beim
Zusatz radioaktiver Stoffe und bei der Aktivierung
§  39Unzulässiger Zusatz radioaktiver Stoffe und unzulässige Aktivierung
§  40Genehmigungsbedürftiger Zusatz radioaktiver Stoffe und genehmigungsbedürftige Aktivierung
§  41Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung des Zusatzes radioaktiver Stoffe oder der Aktivierung
§  42Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern
§  43Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung der grenzüberschreitenden Verbringung von Konsumgütern
§  44Rückführung von Konsumgütern
Unterabschnitt 3
Bauartzulassung
§  45Bauartzugelassene Vorrichtungen
§  46Verfahren der Bauartzulassung
§  47Zulassungsschein
§  48Verwendung oder Betrieb bauartzugelassener Vorrichtungen
§  49Verordnungsermächtigung
Abschnitt 7
Tätigkeiten im
Zusammenhang mit kosmischer Strahlung
§  50Anzeigebedürftiger Betrieb von Luftfahrzeugen
§  51Prüfung des angezeigten Betriebs von Luftfahrzeugen
§  52Anzeigebedürftiger Betrieb von Raumfahrzeugen
§  53Prüfung des angezeigten Betriebs von Raumfahrzeugen
§  54Beendigung der angezeigten Tätigkeit
Abschnitt 8
Tätigkeiten im Zusammenhang
mit natürlich vorkommender Radioaktivität
Unterabschnitt 1
Arbeitsplätze mit Exposition
durch natürlich vorkommende Radioaktivität
§  55Abschätzung der Exposition
§  56Anzeige
§  57Prüfung der angezeigten Tätigkeit
§  58Beendigung der angezeigten Tätigkeit
§  59Externe Tätigkeit
Unterabschnitt 2
Tätigkeiten mit Rückständen; Materialien
§  60Anfall, Verwertung oder Beseitigung von Rückständen
§  61Anfall und Lagerung überwachungsbedürftiger Rückstände; Verordnungsermächtigung
§  62Entlassung von Rückständen aus der Überwachung; Verordnungsermächtigung
§  63In der Überwachung verbleibende Rückstände; Verordnungsermächtigung
§  64Entfernung von Kontaminationen von Grundstücken
§  65Überwachung sonstiger Materialien; Verordnungsermächtigung
§  66Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
Abschnitt 9
Ausnahme
§  67Ausnahme von dem Erfordernis der Genehmigung und der Anzeige
Kapitel 3
Freigabe
§  68Verordnungsermächtigung; Verwendungs- und Verwertungsverbot
Kapitel 4
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
§  69Strahlenschutzverantwortlicher
§  70Strahlenschutzbeauftragter
§  71Betriebliche Zusammenarbeit im Strahlenschutz
§  72Weitere Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten; Verordnungsermächtigung
§  73Verordnungsermächtigung für den Erlass einer Strahlenschutzanweisung
§  74Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz; Verordnungsermächtigungen
§  75Überprüfung der Zuverlässigkeit
Kapitel 5
Anforderungen
an die Ausübung von Tätigkeiten
§  76Verordnungsermächtigungen für die physikalische Strahlenschutzkontrolle und Strahlenschutzbereiche; Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten der Daten der Körperdosis
§  77Grenzwert für die Berufslebensdosis
§  78Grenzwerte für beruflich exponierte Personen
§  79Verordnungsermächtigung für die berufliche Exposition; Führung einer Gesundheitsakte
§  80Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung
§  81Verordnungsermächtigung für den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt
§  82Verordnungsermächtigung für Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen im Zusammenhang mit Störfällen und Notfällen
§  83Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
§  84Früherkennung; Verordnungsermächtigung
§  85Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten von Daten und Bilddokumenten bei der Anwendung am Menschen; Verordnungsermächtigung
§  86Verordnungsermächtigungen zum Schutz von Personen bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
§  87Verordnungsermächtigungen zum Schutz von Personen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Tier in der Tierheilkunde
§  88Register über hochradioaktive Strahlenquellen; Verordnungsermächtigungen
§  89Verordnungsermächtigungen zu der Sicherheit von Strahlungsquellen
Kapitel 6
Melde- und Informationspflichten
§  90Verordnungsermächtigung für Pflichten, Aufgaben und Befugnisse bei Vorkommnissen; Aufzeichnungs-, Übermittlungs- und Aufbewahrungspflichten
§  91Verordnungsermächtigung für Informationspflichten des Herstellers oder Lieferanten von Geräten
Teil 3
Strahlenschutz bei
Notfallexpositionssituationen
Kapitel 1
Notfallmanagementsystem
des Bundes und der Länder
Abschnitt 1
Notfallschutzgrundsätze
§  92Notfallschutzgrundsätze
Abschnitt 2
Referenz-, Dosis- und
Kontaminationswerte; Abfälle und Anlagen
§  93Referenzwerte für den Schutz der Bevölkerung; Verordnungsermächtigungen
§  94Dosiswerte und Kontaminationswerte für den Schutz der Bevölkerung; Verordnungsermächtigungen
§  95Bewirtschaftung von Abfällen, die infolge eines Notfalls kontaminiert sein können, Errichtung und Betrieb von Anlagen; Verordnungsermächtigungen
§  95aAuskunftsverlangen, Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten
§  96Eilverordnungen
Abschnitt 3
Notfallvorsorge
§  97Gemeinsame Vorschriften für die Notfallpläne
§  98Allgemeiner Notfallplan des Bundes
§  99Besondere Notfallpläne des Bundes
§ 100Allgemeine und besondere Notfallpläne der Länder
§ 101Externe Notfallpläne für ortsfeste Anlagen oder Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential
§ 102Notfallübungen
§ 103Überprüfung und Änderung der Notfallpläne
§ 104Beschaffung von Schutzwirkstoffen
§ 105Information der Bevölkerung über die Schutzmaßnahmen und Empfehlungen für das Verhalten bei möglichen Notfällen
Abschnitt 4
Radiologische Lage, Notfallreaktion
§ 106Radiologisches Lagezentrum des Bundes
§ 107Aufgaben der Länder bei der Ermittlung und Auswertung der radiologischen Lage
§ 108Radiologisches Lagebild
§ 109Entscheidungen über Schutzmaßnahmen durch die zuständigen Behörden
§ 110Zusammenarbeit und Abstimmung bei Notfällen
§ 111Dosisabschätzung, Abschätzung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, Anpassung der Notfallplanungen bei überregionalen und regionalen Notfällen
§ 112Information der betroffenen Bevölkerung und Empfehlungen für das Verhalten bei Notfällen
Kapitel 2
Schutz der Einsatzkräfte
§ 113Unterrichtung, Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte im Rahmen der Notfallvorsorge
§ 114Schutz der Einsatzkräfte bei Notfalleinsätzen
§ 115Verantwortlichkeit für den Schutz der Einsatzkräfte
§ 116Schutz der Einsatzkräfte bei anderen Gefahrenlagen
§ 117Verordnungsermächtigungen zum Schutz der Einsatzkräfte
Teil 4
Strahlenschutz bei
bestehenden Expositionssituationen
Kapitel 1
Nach einem
Notfall bestehende Expositionssituationen
§ 118Übergang zu einer bestehenden Expositionssituation; Verordnungsermächtigungen
§ 119Radiologische Lage, Maßnahmen, Zusammenarbeit und Abstimmung in einer nach einem Notfall bestehenden Expositionssituation
§ 120Information der Bevölkerung und Verhaltensempfehlungen
Kapitel 2
Schutz vor Radon
Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften
§ 121Festlegung von Gebieten; Verordnungsermächtigung
§ 122Radonmaßnahmenplan
§ 123Maßnahmen an Gebäuden; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2
Schutz vor
Radon in Aufenthaltsräumen
§ 124Referenzwert; Verordnungsermächtigung
§ 125Unterrichtung der Bevölkerung; Reduzierung der Radonkonzentration
Abschnitt 3
Schutz vor Radon
an Arbeitsplätzen in Innenräumen
§ 126Referenzwert
§ 127Messung der Radonkonzentration
§ 128Reduzierung der Radonkonzentration
§ 129Anmeldung
§ 130Abschätzung der Exposition
§ 131Beruflicher Strahlenschutz
§ 131aAufgabe oder Änderung des angemeldeten Arbeitsplatzes
§ 132Verordnungsermächtigung
Kapitel 3
Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
§ 133Referenzwert
§ 134Bestimmung der spezifischen Aktivität
§ 135Maßnahmen; Verordnungsermächtigung
Kapitel 4
Radioaktiv kontaminierte Gebiete
Abschnitt 1
Radioaktive Altlasten
§ 136Begriff der radioaktiven Altlast; Verordnungsermächtigung
§ 137Verantwortlichkeit für radioaktive Altlasten
§ 138Verdacht auf radioaktive Altlasten
§ 139Behördliche Anordnungsbefugnisse für Maßnahmen; Verordnungsermächtigung
§ 140Weitere Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen
§ 141Anwendung der Vorschriften für Tätigkeiten mit Rückständen
§ 142Information der Öffentlichkeit; Erfassung
§ 143Sanierungsplanung; Verordnungsermächtigung
§ 144Behördliche Sanierungsplanung
§ 145Schutz von Arbeitskräften; Verordnungsermächtigung
§ 146Kosten; Ausgleichsanspruch
§ 147Wertausgleich; Verordnungsermächtigung
§ 148Sonstige bergbauliche und industrielle Hinterlassenschaften
§ 149Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus; Verordnungsermächtigung
§ 150Verhältnis zu anderen Vorschriften
Abschnitt 2
Infolge eines
Notfalls kontaminierte Gebiete
§ 151Kontaminierte Gebiete in einer Notfallexpositionssituation; Verordnungsermächtigungen
§ 152Kontaminierte Gebiete in einer nach einem Notfall bestehenden Expositionssituation; Verordnungsermächtigungen
Kapitel 5
Sonstige bestehende Expositionssituationen
§ 153Verantwortlichkeit für sonstige bestehende Expositionssituationen
§ 154Ermittlung und Bewertung einer sonstigen bestehenden Expositionssituation
§ 155Verordnungsermächtigung für die Festlegung von Referenzwerten
§ 156Maßnahmen
§ 157Kosten; Ausgleichsanspruch
§ 158Information
§ 159Anmeldung; Anwendung der Bestimmungen zu geplanten Expositionssituationen; Verordnungsermächtigung
§ 160Verhältnis zu den Kapiteln 1 bis 4
Teil 5
Expositionssituations-
übergreifende Vorschriften
Kapitel 1
Überwachung der Umweltradioaktivität
§ 161Aufgaben des Bundes
§ 162Aufgaben der Länder
§ 163Integriertes Mess- und Informationssystem des Bundes
§ 164Bewertung der Daten, Unterrichtung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
§ 165Betretungsrecht und Probenahme
Kapitel 2
Weitere Vorschriften
§ 166Festlegungen zur Ermittlung der beruflichen Exposition
§ 167Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten für die ermittelte Körperdosis bei beruflicher Exposition
§ 168Übermittlung der Ergebnisse der Ermittlung der Körperdosis
§ 169Bestimmung von Messstellen; Verordnungsermächtigung
§ 170Strahlenschutzregister; Verordnungsermächtigung
§ 171Verordnungsermächtigung für Vorgaben in Bezug auf einen Strahlenpass
§ 172Bestimmung von Sachverständigen; Verordnungsermächtigung
§ 173Verordnungsermächtigungen für Mitteilungspflichten bei Fund und Erlangung
§ 174Verordnungsermächtigung für behördliche Befugnisse bei kontaminiertem Metall
§ 175Dosis- und Messgrößen; Verordnungsermächtigung
§ 176Haftung für durch ionisierende Strahlung verursachte Schäden
§ 177Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
Teil 6
Strahlenschutzrechtliche
Aufsicht, Verwaltungsverfahren
§ 178Strahlenschutzrechtliche Aufsicht
§ 179Anwendung des Atomgesetzes; Anordnungsbefugnis
§ 180Aufsichtsprogramm; Verordnungsermächtigung
§ 181Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 182Schriftform, elektronische Kommunikation
§ 183Kosten; Verordnungsermächtigung
Teil 7
Verwaltungsbehörden
§ 184Zuständigkeit der Landesbehörden
§ 185Zuständigkeit des Bundesamtes für Strahlenschutz; Verordnungsermächtigung
§ 186Zuständigkeit des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
§ 187Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
§ 188Zuständigkeiten für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung
§ 189Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes
§ 190Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes
§ 191Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
§ 192Zuständigkeiten von Verwaltungsbehörden des Bundes bei Aufgaben des Notfallschutzes und der Überwachung der Umweltradioaktivität; Verordnungsermächtigung
§ 193Informationsübermittlung
§ 193aAusstattung der zuständigen Behörden
Teil 8
Schlussbestimmungen
Kapitel 1
Bußgeldvorschriften
§ 194Bußgeldvorschriften
§ 195Einziehung
Kapitel 2
Übergangsvorschriften
§ 196Genehmigungsbedürftige Errichtung von Anlagen (§ 10)
§ 197Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten (§ 12)
§ 198Genehmigungsbedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 12)
§ 199Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen (§ 17)
§ 200Anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 19)
§ 201Anzeigebedürftige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 22)
§ 202Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen (§ 25)
§ 203Anzeigebedürftige Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen und Störstrahler (§ 26)
§ 204Genehmigungsbedürftige Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 27)
§ 205Medizinische Forschung (§§ 31, 32)
§ 206Genehmigungsbedürftiger Zusatz radioaktiver Stoffe und genehmigungsbedürftige Aktivierung (§ 40)
§ 207Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern (§ 42)
§ 208Bauartzulassung (§ 45)
§ 209Anzeigebedürftiger Betrieb von Luftfahrzeugen (§ 50)
§ 210Anzeigebedürftige Tätigkeiten (§ 56)
§ 211Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten (§ 70)
§ 212Grenzwerte für beruflich exponierte Personen; Ermittlung der Exposition der Bevölkerung (§§ 78, 80)
§ 213Zulassung der Früherkennung (§ 84)
§ 214Anmeldung von Arbeitsplätzen in Innenräumen (§ 129)
§ 215Radioaktive Altlasten
§ 216Bestimmung von Messstellen (§ 169)
§ 217Bestimmung von Sachverständigen (§ 172)
§ 218Genehmigungsfreier Umgang mit Geräten, keramischen Gegenständen, Porzellan- und Glaswaren oder elektronischen Bauteilen sowie sonstigen Produkten
Anlage 1Rückstände nach § 5 Absatz 32
Anlage 2Erforderliche Unterlagen zur Prüfung von Genehmigungsanträgen
Anlage 3Tätigkeitsfelder nach § 55 Absatz 1
Anlage 4Vorläufig als Notfallpläne des Bundes geltende Dokumente
Anlage 5Wesentliche Elemente des allgemeinen Notfallplans des Bundes
Anlage 6Wesentliche Elemente der besonderen Notfallpläne des Bundes
Anlage 7Information der Bevölkerung und Empfehlungen für das Verhalten bei Notfällen
Anlage 8Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Radon
Anlage 9Radiologisch relevante mineralische Primärrohstoffe für die Herstellung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen