Von der Körperschaftsteuer sind befreit
- 1.
die Monopolverwaltungen des Saarlandes,
- 2.
die Saarländische Rediskontbank, soweit sie Aufgaben staatswirtschaftlicher Art erfüllt,
- 3.
die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt.