Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Wirtschaftlichkeit,
- 6.
Arbeitsorganisation, Kommunikation und Mitgestalten von sozialen Beziehungen,
- 7.
Informationstechnik und -verarbeitung,
- 8.
Bautechnisches Zeichnen und Konstruieren,
- 9.
Bautechnisches Berechnen,
- 10.
Lage- und Höhenvermessungen,
- 11.
Baustoffe und Böden,
- 12.
Messen, Erfassen und Auswerten wasserwirtschaftlicher Daten,
- 13.
Planen, Entwerfen und Konstruieren von wasserwirtschaftlichen Bauwerken und Anlagen,
- 14.
Technische und verwaltungsmäßige Bearbeitung wasserrechtlicher Verfahren und Abläufe,
- 15.
Abwicklung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen,
- 16.
Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete,
- 17.
Überwachung von Gewässern, Anlagen und Gebieten,
- 18.
Qualitätssichernde Maßnahmen.