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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 12b
Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge
Die §§ 12 und 12a sind nicht anzuwenden, wenn ein Schaden bei dem Betrieb eines gepanzerten Gleiskettenfahrzeugs verursacht wird.
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