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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Vergütungsstufen des Arbeitsentgelts und der Ausbildungsbeihilfe nach dem Strafvollzugsgesetz (Strafvollzugsvergütungsordnung - StVollzVergO)
§ 6
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1977 in Kraft.
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