Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage XXVIII(§ 35a Absatz 8) Beispiel für einen Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf Beifahrerplätzen mit Airbag
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 930)
Anmerkungen: Das Piktogramm ist rot. Sitz, Kindersitz und Umrandung des Airbags sind schwarz. Das Wort Airbag und der Airbag sind weiß. Der Durchmesser des Piktogramms beträgt mindestens 60 mm.