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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Vierzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (40. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
§ 3 

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 1 tritt am 1. Januar 2006 für neu in den Verkehr kommende Fahrzeuge außer Kraft.