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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Siebenundvierzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (47. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
§ 3
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1994 in Kraft.
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