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Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen

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Abschnitt 1
 Anwendungsbereich
  § 1 Zielsetzung und Geltungsbereich des Gesetzes
  § 1a Begriffsbestimmungen
  § 2 Seefahrtbezogene internationale Untersuchungsregelungen
  § 3 Behördliche Aufgaben auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften*)
Abschnitt 2
 Untersuchungen bei der Sicherheitsvorsorge durch verantwortliche Personen
  § 4 Sachlicher Geltungsbereich des Abschnitts 2
  § 5 Organisatorische Maßnahmen für Untersuchungen
  § 6 Anpassung betrieblicher Sicherheitskonzepte
  § 7 Verbesserung der Vorschriften von Klassifikationsgesellschaften
  § 8 Unterrichtung von Klassifikationsgesellschaften
Abschnitt 3
 Amtliche Untersuchungen zur Sicherheitskultur des internationalen und nationalen Seesicherheitssystems
Unterabschnitt 1
 Grundsätze
  § 9 Zielsetzung und sachlicher Geltungsbereich des Abschnitts 3
  § 10 Internationale Untersuchungsregelungen im Sinne des Abschnitts 3
  § 11 Entscheidung über die Durchführung der Sicherheitsuntersuchung nach Abschnitt 3
Unterabschnitt 2
 Organisation
  § 12 Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
  § 13 Verwaltungs- und Amtshilfe
Unterabschnitt 3
 Zusammenarbeit mit anderen Staaten
  § 14 Unterrichtung ausländischer Staaten und der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO)
  § 15 (weggefallen)
  § 16 Benennung des für die Sicherheitsuntersuchung federführenden Staates
  § 17 Teilnahme an Sicherheitsuntersuchungen anderer Staaten
  § 18 Hilfeleistungen im Rahmen der Zusammenarbeit
Unterabschnitt 4
 Durchführung der Sicherheitsuntersuchung
  § 19 Untersuchungsstatus
  § 20 Untersuchungsverfahren
  § 21 Einleitung der Sicherheitsuntersuchung
  § 22 Untersuchungsbefugnisse
  § 23 Unfallort
  § 24 Teilnehmer am Untersuchungsverfahren
  § 25 Besorgnis der Befangenheit
  § 26 Nachweismittel
Unterabschnitt 5
 Untersuchungsberichte und ihre Bekanntgabe
  § 27 Untersuchungsbericht
  § 28 Veröffentlichung des Untersuchungsberichts
  § 29 Sicherheitsempfehlungen
  § 30 Ausländische Untersuchungsberichte
  § 31 Wiederaufnahme eines Untersuchungsverfahrens
Unterabschnitt 6
 Untersuchungskammer
  § 32 Zuständigkeit
Unterabschnitt 7
 Allgemeine Vorschriften
  § 33 Verarbeitung
  § 34 Vertraulichkeit
  § 35 Übermittlung an öffentliche Stellen
  § 36 Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
  § 37 Arbeit zur Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr
  § 38 Beteiligung am Such- und Rettungsdienst
Abschnitt 4
 Bußgeld-, Schluss- und Übergangsvorschriften
Unterabschnitt 1
 Bußgeldvorschriften
  § 39 Bußgeldvorschriften
Unterabschnitt 2
 Schlussvorschriften
  § 40 Vollzugsvereinbarungen zwischen Bund und Küstenländern
  § 41 Einschränkung von Grundrechten
  § 42 Verordnungsermächtigung
  § 43 Übergangsregelung
  Anlage (zu den §§ 2, 3, 10, 20 Absatz 4)