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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Juli 2001 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China über Sozialversicherung
Art 1 

Dem in Peking am 12. Juli 2001 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China über Sozialversicherung wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.