Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2020 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020)
§ 1 Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2018 beträgt 38 212 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2020 beträgt 40 551 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.