Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2021 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021)
§ 1 Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2019 beträgt 39 301 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2021 beträgt 41 541 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.